Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Oral Nassery Özkan Kfz-Sachverständigen PartG, Schiersteiner Str. 94, 65187 Wiesbaden – Stand: Mai 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der Oral Nassery Özkan Kfz-Sachverständigen PartG (nachfolgend „Auftragnehmer") gegenüber Verbrauchern und Unternehmern (nachfolgend „Auftraggeber"), insbesondere für Hauptuntersuchungen (HU), Abgasuntersuchungen (AU), Änderungsabnahmen, Vollabnahmen, Einzelabnahmen, Oldtimergutachten, Schadensgutachten und sonstige kraftfahrzeugtechnische Prüfleistungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, sofern der Auftragnehmer ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
Die Vereinbarung eines Termins (telefonisch, per E-Mail, per WhatsApp oder persönlich) stellt ein verbindliches Angebot des Auftraggebers zur Inanspruchnahme der vereinbarten Leistung dar. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftragnehmer den Termin bestätigt oder durch konkludentes Handeln annimmt.
Die Leistungsbeschreibungen auf unserer Website sind freibleibend und stellen keine rechtsverbindlichen Angebote dar.
§ 3 Leistungsumfang
3.1 Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung
Die Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO sowie die Abgasuntersuchung (AU) werden durch amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer im Auftrag von TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG durchgeführt. Maßgeblich sind die gesetzlichen Vorschriften der StVZO sowie die Durchführungsrichtlinien von TÜV NORD.
3.2 Gutachten
Sachverständigengutachten (Schadengutachten, Oldtimergutachten) werden nach den anerkannten Regeln der Technik und nach bestem Wissen und Gewissen zum Zeitpunkt der Begutachtung erstellt. Das Gutachten beschreibt den Zustand des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Untersuchung.
3.3 Abnahmen
Änderungsabnahmen, Vollabnahmen und Einzelabnahmen erfolgen nach den einschlägigen Vorschriften der StVZO und der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung. Voraussetzung für die Durchführung ist die vollständige Vorlage aller erforderlichen Unterlagen durch den Auftraggeber.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet:
- Das Fahrzeug zum vereinbarten Termin fahrtüchtig und fahrbereit vorzustellen.
- Alle für die Prüfung notwendigen Fahrzeugdokumente (Fahrzeugschein/-brief, Betriebserlaubnis, Umbauberichte, Teilegutachten etc.) vollständig mitzubringen.
- Wahrheitsgemäße und vollständige Angaben über das Fahrzeug zu machen.
- Bei Vollabnahmen alle erforderlichen Datenblätter und Unterlagen nach § 21 StVZO vorab zuzusenden oder mitzubringen.
Können vereinbarte Leistungen aufgrund unvollständiger Unterlagen oder mangelnder Mitwirkung des Auftraggebers nicht erbracht werden, trägt der Auftraggeber die hierdurch entstehenden Kosten.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preise. Preisauskünfte erfolgen auf Anfrage per Telefon oder E-Mail. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Zahlung ist unmittelbar nach Erbringung der Leistung fällig und erfolgt in bar oder per EC-Karte vor Ort. Für Gutachtenaufträge kann eine Anzahlung von bis zu 50 % des Gutachtenpreises vereinbart werden.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) berechnet.
§ 6 Terminabsage und Stornierung
Terminabsagen sind spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich. Bei kurzfristigerer Absage oder Nichterscheinen ohne Absage kann der Auftragnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 EUR zzgl. MwSt. in Rechnung stellen.
Für Gutachtenaufträge gelten gesonderte Stornierungsfristen, die im Einzelfall vereinbart werden.
§ 7 Prüfergebnis und Mängelrüge
Das Ergebnis einer Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung ergibt sich aus den gesetzlichen Prüfvorschriften und ist für den Auftragnehmer bindend. Es besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Prüfergebnis.
Einwendungen gegen das Gutachtenergebnis sind binnen 14 Tagen nach Erstellung schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erheben. Innerhalb dieser Frist wird das Ergebnis kostenlos überprüft.
§ 8 Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seiner Mitarbeiter verursacht werden, unbegrenzt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Gutachten werden nach bestem Wissen zum Zeitpunkt der Untersuchung erstellt. Eine Haftung für Folgeschäden, die auf einer fehlerhaften Einschätzung beruhen, ist ausgeschlossen, sofern der Fehler nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
§ 9 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung, die auf unserer Website unter tuev-station-mombach.de/datenschutz abrufbar ist.
§ 10 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Wiesbaden.
Für Verbraucher gilt: Sofern der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, ist Gerichtsstand Wiesbaden.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.